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Pflegekräfte

Der demografische Wandel wird in Deutschland zunehmend sichtbar. Mit fortschreitender Alterung und steigender Lebenserwartung der Gesellschaft steigt der Bedarf an stationären und ambulanten Pflegedienstleistungen. Für Pflegebetriebe wie Krankenhäuser, Altenheime und sonstige Pflegeeinrichtungen wird es immer schwieriger, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Demnach ist die Fachkräftesicherung in den Gesundheits- und Pflegeberufen in Deutschland eine zentrale Herausforderung.

Aufgaben im Pflegebereich

Das Berufsbild im Pflegebereich, sei es in der Kranken- oder Altenpflege, umfasst die eigenständige Beobachtung, Beratung, Betreuung und Pflege von Patienten in einem stationären oder ambulanten Umfeld. Hinzu kommt, je nach Spezialisierung und Qualifikation, die Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen sowie die Durchführung ärztlicher Anordnungen und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. Gleichzeitig steht das Pflegepersonal als Ansprechpartner für Angehörige zur Verfügung. Vor allem die Nachfrage nach qualifizierten Altenpflegefachkräften nimmt angesichts des demografischen Wandels stetig zu. Bis zum Jahr 2050 wird mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen um über 50 Prozent gerechnet. Die Fachkräftesicherung im Pflegebereich ist also eine Herausforderung von großer Bedeutung in Deutschland. Es gibt verschiedene Strategien, diese Herausforderung zu meistern. 

Gute Chancen für internationale Pflegekräfte

Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung. Um die Berufsanerkennung zu erhalten, sind in der Regel sprachliche und fachliche Anpassungsqualifizierungen nötig. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Die dort erteilte Anerkennung gilt deutschlandweit. Folgendes muss berücksichtigt werden:

Anerkannter Abschluss: Ihr Abschluss als Pflegekraft, den Sie im Herkunftsland gemacht haben, muss in Deutschland anerkannt werden. Die für Sie zuständige Behörde prüft dazu, ob Ihr Berufsabschluss gleichwertig zu deutschen Abschlüssen ist. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie einen Anpassungslehrgang absolvieren.

Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie benötigen, je nach Bundesland, Kenntnisse auf dem Niveau B1 oder B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen.

Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung eines deutschen Arztes müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegekraft geeignet sind.

Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation, müssen Sie diesen durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.

Für die Anerkennung ist nicht die Staatsangehörigkeit entscheidend, sondern wo der Abschluss erworben wurde:

Abschluss aus einem EU-Land: Wenn Sie Ihre Pflegeausbildung in einem EU-Land oder einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums absolviert haben, erfolgt in der Regel eine automatische Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Zu beachten ist allerdings, dass deutsche Sprachkenntnisse erforderlich sind. Sie müssen für die Ausübung der Berufstätigkeit über erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, was meist einem B1- oder B2-Niveau entspricht.

Abschluss aus einem Nicht-EU-Land: Noch bevor Sie ein Visum beantragen ist es wichtig herauszufinden, welchen Weg Sie mit Ihrem Abschluss gehen können. Entscheidend ist, die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses zu beantragen. Je nachdem wie das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens ausfällt, sind folgende Schritte möglich:

Sie erhalten eine volle Anerkennung Ihres Berufsabschlusses:

Die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses konnte festgestellt werden und auch die übrigen Voraussetzungen (u. a. Sprachkenntnisse) sind erfüllt. Sobald Ihnen ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland ein Visum zum Arbeiten als Fachkraft beantragen. Wie das geht, erfahren Sie in der Rubrik „Visum“. Nach der Einreise in Deutschland, müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der qualifizierten Beschäftigung beantragen. Zu beachten ist, dass der Pflegeberuf in Deutschland ein Ausbildungsberuf ist. Die Ausbildung erfolgt schulisch und nicht, wie in vielen anderen Ländern, akademisch. Dadurch findet die ‚Blaue Karte EU‘ bezüglich des Aufenthaltes für Pflegekräfte keine Anwendung.

Sie erhalten keine volle Anerkennung Ihres Berufsabschlusses:

Wenn die Anerkennungsbehörde feststellt, dass Ihnen theoretische oder praktische Qualifikationen für die volle Anerkennung fehlen, können Sie in Deutschland die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen durchführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erteilt werden, um sich in einem Zeitraum von in der Regel bis zu 18 Monaten die fehlenden Qualifikationen durch Weiterbildungen anzueignen. Dies umfasst alle Bildungsmaßnahmen die im Kontext eines Anerkennungsverfahrens in Frage kommen, z. B. Anpassungslehrgänge, Vorbereitungskurse auf Prüfungen, Sprachkurse oder betriebliche Weiterbildungen. Während der Anpassungsmaßnahmen in Deutschland dürfen Sie nebenbei als Pflegehilfskraft arbeiten und Geld verdienen. Nachdem das Anerkennungsverfahren positiv abgeschlossen wurde, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr verlängert werden, um einen Arbeitsplatz als Pflegefachkraft zu finden. Detaillierte Informationen zum Antrag eines Visums lesen Sie in der Rubrik „Visum“.