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Grundlagen

Die Tätigkeit in einer Operationsabteilung ist eine interdisziplinäre multiprofessionelle Teamarbeit. Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten sind wichtige Glieder dieses Teams und an den Prozessen der operativen Eingriffe verantwortlich beteiligt. Sie unterstützen die Ärzte während der Operation durch eine qualifizierte Instrumentation, sie bereiten die benötigten Geräte für die Eingriffe vor und tragen Sorge für die notwendige Aufbereitung, Sie betreuen die Patienten vor, während und nach der Operation und sind für zahlreiche organisatorische Abläufe verantwortlich. Zusätzlich zu der Tätigkeit im OP-Team sind Operationstechnische Assistenten für Aufgaben in Funktionsbereichen, Ambulanzen, Endoskopieabteilungen und der Zentralsterilisation ausgebildet.

Ausgangslage

Der wissenschaftliche Fortschritt in der Medizin und die fortschreitende Entwicklung neuer, komplexer Operationsmethoden verlangen hoch qualifizierte Fachkräfte in der Operationsassistenz. In Kenntnis dieser Entwicklung war es folgerichtig, bereits in den neunzehnhundertneunziger Jahren den Beruf der Operationstechnischen Assistentin bzw. des Operationstechnischen Assistenten, kurz OTA genannt, in den Bereich der nichtmedizinischen Heilberufe einzuordnen. Aus diesen Anfängen heraus hat sich das Berufsbild OTA sehr zügig profiliert. Durch konsequent entwickelte und evaluierte, Lehrinhalte und Methoden werden qualifizierte Fachkräfte für den Operationsdienst ausgebildet, die aus den Operationszentren und Funktionsbereichen der Kliniken und Krankenhäusern nicht mehr wegzudenken sind. Der Beruf OTA hat Zukunft und ist schon heute etablierter Fachberuf und somit unverzichtbarer Teil des interdisziplinären, multiprofessionellen Operationsteams.

Arbeitsbereiche und Aufgaben

Operations-Technische-Assistentinnen und Assistenten  sind vorwiegend in operativen Zentren von Krankenhäusern und Kliniken tätig. Weitere Einsatzgebiete bestehen in Endoskopieabteilungen, Notfallambulanzen, Zentralen-Sterilgut-Versorgungs-Abteilungen (ZSVA) und in Zentren für ambulantes Operieren.

Als Mitglied des Op-Teams betreuen Operationstechnische-Assistentinnen und Assistenten Patientinnen und Patienten vor, während und nach operativen Eingriffen bzw. Untersuchungen und leisten damit ihren Beitrag zu deren Sicherheit. Sie bereiten die Eingriffe vor und stellen die benötigten medizinischen Geräte, das Instrumentarium und die weiteren erforderlichen Medizinprodukte bereit. Sie tragen durch eine qualifizierte und fachlich versierte operationstechnische Assistenz die Verantwortung für einen zügigen und reibungslosen Ablauf des Eingriffs und sind somit Partner des Arztes im Op.

Ein weiteres Aufgabenfeld der OTA besteht darin, im Umfeld der Operation das Operationsteam durch eine sogenannte Springertätigkeit zu unterstützen. In dieser Eigenschaft ist sie dafür verantwortlich, dass während der Operation zusätzliche Geräte bereitgestellt werden, dass weitere benötigte Instrumente und andere Medizinprodukte angereicht und Untersuchungs-materialien entgegengenommen werden. Dabei trägt sie eine hohe Verantwortung für die Einhaltung der Hygienebestimmungen.

Unabhängig von der Tätigkeit in einer Operations- oder Funktionsabteilung ist die OTA zur Aufbereitung der Instrumente und andere Medizinprodukte in der Zentralen Sterilgut-Versorgungs-Abteilung (ZSVA) befähigt.

Innerhalb ihrer Arbeitsgebiete trägt die OTA zur Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei, und gewährleistet so ein hohes Maß an Sicherheit für den Patienten. Sie ist ferner für eine lückenlose, fachlich korrekte, Dokumentation verantwortlich und führt administrative und organisatorische Tätigkeiten effizient und wirtschaftlich aus.

Fähigkeiten

Als OTA benötigen Sie umfassendes medizinisches und pflegerisches  Fachwissen, technisches Geschick, Organisationsvermögen, Teamfähigkeit sowie zahlreiche soziale Fähigkeiten für den menschlichen und einfühlsamen Umgang mit den Patienten. Ihr Aufgabengebiet befasst sich mit der Planung, Assistenz und Vorbereitung von Patienten für diagnostische und therapeutische Eingriffe. Die Vermittlung der hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stehen im Fokus der OTA-Ausbildung, die hohe Ansprüche an das Leistungspensum der Absolventen stellt. Neben den praktischen Einsätzen wird der Lernstoff  meist  als Blockunterricht angeboten.

Ausbildung nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Die dreijährige OTA-Ausbildung an den Ausbildungseinrichtungen, die dem Deutschen OTA Schulträger-Verband (DOSV) angeschlossenen sind, erfolgt bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf der Grundlage des hierzu vom DOSV entwickelten Curriculums. Alle dem Deutschen OTA Schulträger-Verband angeschlossenen Bildungszentren, Akademien und Kliniken sind von der DKG anerkannt und entsprechen dem damit verbundenen hohen Qualitätsstandard.

Nach diesen Richtlinien und Qualitätsmerkmalen ausgebildete Operationtstechnische Assistentinnen und Assistenten genießen hohe Akzeptanz. Dies entspricht aus unserer Sicht einem Gütesiegel und bedeutet für Sie, die Anerkennung Ihrer persönlichen Leistung.

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist der mittlere Bildungsabschluss (FOR) oder der Hauptschulabschluss mit einer zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsbildung oder, neben dem Hauptschulabschluss, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mindestens 1600 Stunden theoretischer Unterricht und 3000 Stunden praktische Ausbildung in den verschiedenen Fachdisziplinen und Abteilungen. In der Ausbildung werden die fachlichen, sozial-kommunikativen, methodischen und personalen Kompetenzen vermittelt, die für patientenorientierte, medizinisch-technisch korrekte Arbeitsweisen notwendig sind. Auch die Vermittlung der Kompetenz zur eigenen Gesundheitsförderung  ist Bestandteil der Ausbildung.

Die theoretische Ausbildung erfolgt anhand des vom DOSV entwickelten Curriculums  an eng mit den Krankenhäusern und Kliniken verbundenen OTA-Schulen, die von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) anerkannt sind.  Die praktische Ausbildung erfolgt nach den DKG-Empfehlungen zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten und findet in mit den Schulen verbundenen  Krankenhäusern und Kliniken statt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil. Die Schülerinnen und Schüler erhalten bis zu einer bundeseinheitlich gesetzlichen Regelung der Ausbildung und der damit verbundenen staatlichen Anerkennung des Berufes der Operationstechnischen Assistentin bzw. des Operationstechnischen  Assistenten ein Zeugnis über den erfolgreichen Berufsabschluss welches von der DKG bestätigt wird.

Perationstechnische Assistenten können sich über Fortbildungen und Weiterbildungen fachlich spezialisieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich durch entsprechende Studiengänge sich für Führungsaufgaben im Bereich des klinischen Managements oder im pädagogischen Bereich zu qualifizieren.

Im Jahr 2015 fühte der Deutschen OTA Schulträger-Verand e.V. eine Umfrage zur Berufszufriedenheit durch. Es haben 1119 Operationstechnische Assistentinen bzw. Operationstechnische Assistenten teilgenommen. Neben dem Ergebniss einer überwältigen Mehrheit von 1080 zufriedenen Teilnehmern gibt die Umfrage interessante Einblicke über Ausbildung, Geschlecht, vorher ausgeübte Berufe, Akzeptanz und weitere Aspekte des Berufsbildes.

Die Tätigkeit in einer Operationsabteilung ist eine interdisziplinäre multiprofessionelle Teamarbeit. Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten sind wichtige Glieder dieses Teams und an den Prozessen der operativen Eingriffe verantwortlich beteiligt. Sie unterstützen die Ärzte während der Operation durch eine qualifizierte Instrumentation, sie bereiten die benötigten Geräte für die Eingriffe vor und tragen Sorge für die notwendige Aufbereitung, Sie betreuen die Patienten vor, während und nach der Operation und sind für zahlreiche organisatorische Abläufe verantwortlich. Zusätzlich zu der Tätigkeit im OP-Team sind Operationstechnische Assistenten für Aufgaben in Funktionsbereichen, Ambulanzen, Endoskopieabteilungen und der Zentralsterilisation ausgebildet.

Als OTA benötigen Sie umfassendes medizinisches und pflegerisches  Fachwissen, technisches Geschick, Organisationsvermögen, Teamfähigkeit sowie zahlreiche soziale Fähigkeiten für den menschlichen und einfühlsamen Umgang mit den Patienten. Ihr Aufgabengebiet befasst sich mit der Planung, Assistenz und Vorbereitung von Patienten für diagnostische und therapeutische Eingriffe. Die Vermittlung der hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stehen im Fokus der OTA-Ausbildung, die hohe Ansprüche an das Leistungspensum der Absolventen stellt. Neben den praktischen Einsätzen wird der Lernstoff  meist  als Blockunterricht angeboten.

Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz vermittelt den Schülerinnen und Schüler entsprechend dem allgemein anerkannten Stand technischer, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personelle, soziale und methodische Kompetenzen für die verantwortliche Mitwirkung in operativen und anästhesiologischen Bereichen, der Notfallaufnahme, der Endoskopie, der ZSVA und anderen diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen.

Im Mittelpunkt der Aufgabengebiete der OTA stehen die Mithilfe bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie und die umfassende Betreuung der Patientinnen und Patienten in diesen Arbeitsbereichen. Die Ausbildung befähigt dazu, bestimmte Aufgaben eigenverantwortlich oder im Rahmen der Mitwirkung auszuführen und interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammen zu arbeiten. Die Befähigung zur Übernahme der genannten Aufgaben wird durch theoretische und praktische Ausbildung, insbesondere auch durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen und Einstellungen, erzielt werden.

Die Ausbildung umfasst 4600 Stunden in Praxis und Theorie.
Ziel der Ausbildung
Entsprechend der vielfältigen Anforderungen, die an Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten gestellt werden, ist die 3-jährige Ausbildung anspruchsvoll und umfangreich. Wechselnd zu den Phasen der praktischen Ausbildung in einer Klinik wird der theoretische und fachpraktische Unterricht an einer OTA-Schule in mehrwöchigen Unterrichtsblöcken erteilt. Damit werden den angehenden OTAs die fachlichen und methodischen Kompetenzen zur verantwortlichen Mitarbeit im OP vermittelt. Gleichzeitig berücksichtigen die Lehrkräfte und Praxisanleiter im theoretischen und im praktischen Teil der Ausbildung, dass in hohem Maße auch soziale und organisatorische Fähigkeiten gefordert sind. Wichtige Leitgedanken für die Ausbildung sind daher auch, bei den Schülerinnen und Schülern Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Kreativität und die Fähigkeit zur Problemlösung zu fördern und ihnen eine patientenorientierte Verhaltensweise zu vermitteln. In diesem Sinne sind Einfühlsamkeit, Geschicklichkeit, Selbstbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortlichkeit ganz wesentliche Lernziele.
Ausbildungsorganisation
Theoretischer Unterricht: Mindestens 1.600 Stunden
Lernbereiche
Lernbereich I
  • Kernaufgaben der OTA
  • Hygienische Arbeitsweisen kennen und einüben
  • Medizinisch-technische Geräte vorbereiten, bedienen und nachbereiten
  • Patienten fachkundig begleiten und betreuen
  • Springertätigkeit geplant und strukturiert ausführen
  • Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen einleiten
Lernbereich II
  • Spezielle Aufgaben der OTA
  • Instrumentiertätigkeit in den verschiedenen operativen Fachgebieten geplant und strukturiert ausführen
  • Bei Diagnostik und Therapie in der Ambulanz/Notfallaufnahme assistieren
  • Bei Diagnostik und Therapie im Tätigkeitsfeld Endoskopie assistieren
  • Medizinprodukte im Tätigkeitsfeld der zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) aufbereiten
  • Im Tätigkeitsfeld Anästhesie mitwirken
Lernbereich III
  • Ausbildungs- und Berufssituationen von OTA
  • Kommunizieren, beraten und anleiten
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu reflektieren und bewältigen
  • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
  • Das eigene Lernen planen, durchführen und evaluieren
Lernbereich IV
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Berufliches Handeln an rechtlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • Berufliches Handeln an Qualitätskriterien ausrichten
  • Berufliches Handeln an wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
  • Berufliches Handeln im gesellschaftlichen Kontext gestalten
Praktische Ausbildung: Mindestens 3.000 Stunden in den verschiedenen Einsatzgebieten
Pflichteinsatzgebiete
Innerhalb der Organisationsabteilungen:
  • Allgemein- und Abdominalchirurgie
  • Traumatologie (Unfallchirurgie) oder Orthopädie
  • Gynäkologie oder Urologie
Außerhalb der Operationsabteilungen:
  • Station eines chirurgischen Fachgebietes (Pflegepraktikum)
  • Zentralsterilisation
  • Ambulanz/Notfallaufnahme
  • Endoskopie
Zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in operativen Fachgebieten:
  • Gefäßchirurgie
  • Neurochirurgie
  • Urologie und/oder Gynäkologie
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Plastische und Wiederherstellungschirurgie
  • Herz-Thorax-Chirurgie
  • Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie
  • Augenchirurgie
  • Kinderchirurgie
Abschlussprüfung
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung
  • Praktische Prüfung

Ihre schulischen und persönlichen Voraussetzungen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Ausbildung zur/zum Operationstechnischen Assistentin/Operationstechnischen Assistenten (OTA). Wie bei jedem Ausbildungsberuf gibt es natürlich auch für die Arbeit im Operationssaal einige schulische und persönliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen sollten.

Sie haben..
einen Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit

a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder

b) der Erlaubnis als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder einer erfolgreich abgeschlossenenlandesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflege oder Altenpflege oder eine andere gleichwertige Ausbildung.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind..
in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet zu sein.

Sie sollten..

  • teamfähig sein, denn die Tätigkeit im OP ist vor allem eins – Arbeit im interdisziplinären Team
  • zuverlässig sein, denn die Patienten im OP und Ihre Kollegen verlassen sich auf Sie
  • gewissenhaft sein, denn die fachkundige Patientenbetreuung unter Berücksichtigung der Sicherheit liegt in Ihrer Hand, sowie der fachlich sichere und korrekte Umgang mit medizinischen Geräten
  • Freude an einer sozialen Tätigkeit haben, denn das einfühlsame Begleiten der Patienten vor, während und nach der Operation gehört zu Ihrem Arbeitsalltag
  • manuell geschickt sein, denn Sie bereiten Materialien und Geräte für die Operation vor, instrumentieren bei der Operation, bedienen Geräte während verschiedener diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und sind an der Wiederaufbereitung und Sterilisation der Instrumente beteiligt
  • Interesse auch an organisatorischen Abläufen haben, denn Arbeitsprozesse im OP müssen systematisch und koordiniert ablaufen, die OP-Dokumentation, das Bestellen und Verwalten von Materialien ist ebenfalls ein wichtiger Teil Ihrer Arbeit.
  • Wenn Sie Interesse an den beschriebenen Aufgaben haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Den genauen Ausbildungsbeginn der einzelnen OTA-Schulen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik „Ausbildungsstätten“. Bei speziellen Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter dort gerne zur Verfügung.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Schulabschlusszeugnis
  • ggf. Arbeitszeugnisse bisheriger Tätigkeiten
  • ggf. Bescheinigungen von Praktika im OP
  • Ärztliches Eignungsattest

Die Ausbildungsvergütung für OTA-Schülerinnen und Schüler orientiert sich bis zu einer tarifvertraglichen Regelung an den Bestimmungen für die Ausbildungsbeihilfen für Schülerinnen und Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes in Schulen an Krankenhäusern ausgebildet werden.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils für die Einrichtung geltenden Tarifwerk z. B. TVÖD bzw. AVR in der jeweils geltenden Fassung, den Tarifgebieten und dem Ausbildungsjahr.

In der Regel erhalten OTA-Schülerinnen und Schüler z. Zt. eine Ausbildungsvergütung im:
1. Ausbildungsjahr in Höhe von 875,69 € bis 930,70 €,
2. Ausbildungsjahr in Höhe von 937,07 € bis 1.017,07 €,
3. Ausbildungsjahr in Höhe von 1038,38 € bis 1.118,38 €.

Nähere Auskunft über die Ausbildungsvergütung erteilt Ihnen gerne die Ausbildungseinrichtungen, bei der Sie sich bewerben.